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Zugangsbeschränkung ostfriesische Inseln
von Peter
Gemäß dieser Verordnung vom 27.04.2020, ist auch das private Übersetzen zu den Inseln des Landkreises Aurich (Baltrum, Juist und Norderney) auf dem Luft- oder Wasserweg verboten. Auch die private Beförderung Dritter ist von diesem Verbot umfasst.
Den vollständungen Text der Verordnung kann man hier einsehen: LK Aurich