Sind Papierkarten an Bord von Sportbooten Pflicht?

von Peter

Auf Seite 31 der Broschüre "Sicherheit auf dem Wasser", die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr herausgegeben wird, findet sich ein entsprechender Hinweis auf die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV).

Aus § 13 (1) Satz 2.a. SchSV ergibt sich die Verpflichtung zum mitführen von Papier-Seekarten:

   Der Eigentümer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, hat dafür zu sorgen, daß

   2. auf der Brücke stets folgende Unterlagen vorhanden sind:

   a) die für die jeweilige Seereise erforderlichen amtlichen Ausgaben von Seekarten und Seebüchern im Sinne von Abschnitt C.I.4
      der Anlage 1; bei Sportbooten im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See genügt es, wenn an Bord nichtamtliche
     Ausgaben mitgeführt werden,

Der Inhalt der SchSV findet sich hier: BMJ

Die Schiffssicherheitsverordnung enthält nationale Umsetzungen der international vereinbarten Schifffahrtsvorschriften SOLAS in das deutsche Recht. Sie behandelt Sicherheitsstandards von Schiff, Ausrüstung und Besatzung. Sie wurde 1998 vom Bundesverkehrsministerium erlassen. Quelle

Ein etwaiges Bußgeld ergibt sich aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See). Nach den uns vorliegenden Informationen des letzten Wochenendes wurde bei Verstößen gegen v.a. Bestimmungen ein Bußgeld von 120,00 EUR aufgerufen.

 

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