Information Segler-Verband Niedersachsen

von Peter

Bereits am 7.4.2020 konnte der SVN Kontakt mit dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung – Lagestab eine bundesweit bis dahin einmalige Klarstellung auf nds. Landesebene erreichen, die bis heute unverändert gilt:

- Segeln auf einem Einmannboot gilt als Individualsportart und ist damit erlaubt.

- Dabei ist es egal ob das Segeln in einem öffentlichen oder einem Vereinshafen beginnt.

- Sportstätten bleiben gesperrt. Vereinsgelände und Hafen sind auf nds. Landesebene keine Sportstätte!

- Hygiene-/Abstandsregeln gelten bundesweit einheitlich. Bei Beachtung dieser sind 2-Personensegeln oder Kranen erlaubt

- Arbeiten durch Betriebe am Boot, in der Bootshalle, im Clubhaus oder am Kran sind erlaubt.

- Arbeiten in der Bootshalle sind (s.o.) nicht gestattet.

- Gruppenbildungen sind bundesweit weiterhin verboten, außer für Familie, Arbeit/Betriebe, das gilt auch für Segelclubs, Gelände und Häfen

Den kompletten Wortlaut könnt ihr hier nachlesen: SVN

 

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