DSV Newsletter März 2017

von Peter

Spätestens zum 1. Mai 2017 tritt die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen. Der wichtigste Punkt: Die Unterscheidung in SBF-Binnen und SBF-See entfällt, es gibt nur noch den Sportbootführerschein – allerdings je nach Prüfung für unterschiedliche Geltungsbereiche.

Für Führerschein-Aspiranten wird dann einiges einfacher. Künftig haben sie zum Beispiel die Möglichkeit, die Theorie- und die Praxisprüfung an verschiedenen Orten abzulegen. So können sie den praktischen Teil im Urlaub absolvieren und nach der Heimkehr den theoretischen Nachweis erbringen. Außerdem können sie die Prüfung für den neuen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen auch im Ausland ablegen.  

Prüfungsanträge dürfen bis eine Woche vor dem Termin eingereicht werden; bisher war dies nur bis zwei Wochen vorher möglich. Auch das ärztliche Zeugnis, das für die Prüfung erforderlich ist, wird einfacher. Germar Brockmeyer, Leiter der Abteilung „Befähigungsnachweise und Ausbildung“ vom DSV begrüßt die neue Verordnung: „Viele formale Hürden wurden endlich abgeschafft. Auch wenn wir uns zum Teil noch weitergehende Änderungen gewünscht hätten, freuen wir uns, dass viele unserer Vorschläge in der Verordnung umgesetzt wurden.“

Zurück