Boote sind wie Zweitwohnungen anzusehen

von Peter

Auf Anfrage des LMB hat der Lagestabs des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung u.a. mitgeteilt, dass Boote in Bezug auf Übernachtungen wie Zweit- oder Nebenwohnungen anzusehen sind.

Das Ministerium teilte außerdem mit, das die Umsetzung, Durchführung und Überwachung des Landesrechts zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Niedersachsen den 37 Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt. Das Land gebe hier lediglich den Rahmen vor. In Fällen, in denen die Kommunen Probleme mit der Rechtsauslegung haben, berät die Landesregierung.

Der vollständige Artikeltext ist auf der Webseite des LMB zu finden.

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